Gerne stellen wir Ihnen folgende Fragebögen zur Übermittlung Ihrer Regelungswünsche zur Verfügung. Sie können die Fragebögen am Computer ausfüllen und uns direkt per E-Mail übermitteln oder ausdrucken und per Post / Fax an uns senden.
Die Gebühren des Notars richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); abweichende Vereinbarungen sind hierzu gesetzlich ausgeschlossen.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nicht nach dem Zeitaufwand, sondern nach dem sogenannten „Geschäftswert“: So kostet z. B. Vorbereitung, Beurkundung und Verwahrung eines Erbvertrags von zwei Beteiligten mit einem aktuellen Vermögen von 50.000,– € 330,– €, bei einem Gesamtvermögen von 250.000,– € 1.070,– €. Die Bestellung einer Grundschuld mit Vollstreckungsunterwerfung kostet bei einem Betrag von 50.000,– € 165,– €, bei einem Betrag von 250.000,– 535,– €. Hinzu kommen je nach Einzelfall noch Schreibauslagen, Kommunikationsaufwand, Umsatzsteuer und teilweise auch Vollzugs- und Treuhandgebühren.
Ich erteile Ihnen hierzu gern nähere Auskunft.
Meine Kanzleiräume befinden sich in der Gartenstraße 18 (im verkehrsberuhigten Bereich), gelegen zwischen dem Bahnhof und der historischen Pirnaer Altstadt.
Montag: | 8.00-18.00 Uhr |
Dienstag: | 8:00-18.00 Uhr |
Mittwoch: | 8.00-12.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00-18.00 Uhr |
Freitag: | 8:00-17.00 Uhr |
Auf Wunsch können Besprechungen und Beurkundungen auch außerhalb der Bürostunden stattfinden.
Im Hof stehen für Besucher vier Pkw-Stellplätze zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch unter 03501/56400. Kontaktieren Sie uns per E-Mail info@notarschmidt.de oder vereinbaren Sie einen Termin über unser Kontaktformular.
Montag: 08.00 – 18.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 17.00 Uhr