Gesellschaftsrecht/
Unternehmen

Bei der Führung oder der Gründung eines Unternehmens stellen sich die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen und Aspekte, deren Nichtbeachtung zum Teil zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann. In vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sieht das Gesetz deshalb zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten die notarielle Form vor. Ihr Notar steht Ihnen bei der Vorbereitung, Beurkundung und Durchführung der verschiedensten gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.

So z. B. bei der Gründung eines Unternehmens, der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Veräußerung oder Übertragung eines Unternehmens. Durch den elektronischen Rechtsverkehr mit den Amtsgerichten können Handelsregisteranmeldungen unverzüglich eingereicht und weiterbearbeitet werden.

Von großer Bedeutung ist auch die notarielle Betreuung bei der Übergabe von Unternehmen an die nächste Generation.